Das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vom 15.02.2016 regelt die Etikettierung und Kennzeichnung nach EU-VO in deutscher Sprache. Basis bleibt die europäische Textilkennzeichnungsverordnung. Die Erfahrung zeigt: Oftmals ist die Textilkennzeichnung aber unzureichend. „Das Gesetz scheint noch komplizierter und bedeutet Ärger und im schlimmsten Fall Bußgelder für den geprüften Händler; daher sollte jeder Einzelhändler auf die korrekte Textilkennzeichnung bereits bei der Order achten‟, so Andreas Voigtländer, 1. Vorsitzender der GDH e.V.
RA Thomas Lange, seit 2018 Hauptgeschäftsführer German Fashion, Modeverband Deutschland e.V., informierte während der GDH-Jahrestagung Mitte Januar 2018 über die Neuerungen. Das bedeutet praktisch: Auf einem fest angebrachten Etikett muss für die Verbraucher leicht lesbar die vollständigen europäischen Adresse des Inverkehrbringers (Importeur, Hersteller oder Händler) und die korrekt beschriebene Materialzusammensetzung in Prozent in deutscher Sprache stehen.