Die GDH fordern die Europäische Kommission auf, dass bei der Umsetzung der PPWR-Regelungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird. Siehe unser Eintrag mit Forderungen und Erklärungen bei der Europäischen Kommission, LINK: Rückmeldung von: Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH)
– – Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) ist ein Berufsverband für den spezialisierte Hutfacheinzelhandel. Zu unseren Mitgliedern gehören rund 80 inhabergeführte Fachhändler, die oft nur mit Familienangehörigen das stationäre Geschäft mit Kopfbedeckungen und Accessoires führen. Die Facheinzelhändler*innen verkaufen zusätzlich zum Laden auch über Online-Plattformen wie eBay, Amazon oder Online-Shops einzelne Produkte an Endverbraucher*innen – es handelt sich um Kleinstmengen von Warensendungen, die aber notwendig sind, weil bei allgemein bekannten sinkenden Umsätzen im stationären Einzelhandel Online-Verkäufe notwendig für die wirtschaftliche Existenz der Händler sind. Daher:
Wir als GDH fordern die Kommission auf, dass bei der Umsetzung der PPWR-Regelungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird. Die Verpflichtungen und Kosten sollten die Größe des Unternehmens und das tatsächliche Volumen der in Verkehr gebrachten Verpackungen widerspiegeln, z.B. durch eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen. Wichtig auch realistische Übergangsfristen für kleine Unternehmen. Zudem notwendig sind harmonisierte Registrierungsanforderungen in allen Mitgliedstaaten; ein Grundsatz der einmaligen Erfassung für bereits übermittelte Informationen; Interoperabilität zwischen den nationalen Herstellerregistern; eine vereinfachte Registrierung und Berichterstattung für Kleinstunternehmen. Denn auch weiterhin soll und muss in der EU ein freier Handel auch für kleine Unternehmen möglich sein – ohne unverhältnismäßige Hindernisse!
Mit freundlichen Grüßen



